Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Xecuro GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.xecuro.de der Xecuro GmbH

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Der Internetauftritt der Xecuro ist mit den technischen Anforderungen gemäß der BITV 2.0 derzeit nicht vollständig vereinbar.

Im Jahr 2023 wurde die Website der Xecuro und das dahinterliegende technische System neu konzipiert und erstellt und am 10.05.2023 veröffentlicht. Wir waren bei der Entwicklung des technischen Konzepts sowie des Webdesigns der neuen Website bestrebt die Richtlinien der BITV 2.0 nach dem BGG zu berücksichtigen. Trotz aller Bemühungen sind noch nicht alle Barrieren beseitigt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei:

  • Obwohl Textalternativen fast durchgängig vergeben werden, sind sie nicht alle lesbar bzw. geben den Zweck der Grafik nicht ausreichend an.
  • Die automatisch erstellten Untertitel im Video müssen redaktionell überarbeitet werden.
  • An manchen Stellen fehlen Strukturen wie Überschriften, Listen oder Absätze. Die Karussells müssen überarbeitet werden. Auch werden article-Elemente teilweise inkorrekt eingesetzt.
  • In Einzelfällen reichen die Kontrastverhältnisse für Text nicht aus.
  • Der Tastaturfokus ist in den Karussells nicht sichtbar.
  • Der Tastaturfokus wird manchmal verdeckt.
  • Beim Innovation Hub bewirken die Filter- und Suchfunktionen Änderungen des Kontextes.
  • Auswahllisten sind per Screenreader nicht bedienbar.

Wir arbeiten beständig an der Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website. Aufgrund der Menge konnten wir noch nicht alle Inhalte digital barrierefrei gestalten und bereitstellen. Bei der Erstellung neuer Inhalte haben wir uns zum Ziel gesetzt, diese so weit wie möglich barrierefrei anzubieten. Im Jahr 2024 entwickeln wir ein Gebärdensprachevideo sowie eine Unterseite in Leichter Sprache, die zentrale Inhalte, das Unternehmen sowie die Navigation unserer Website erklären.

Bei den folgenden Bereichen ist eine barrierefreie Gestaltung aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der EU-Richtlinie 2016/2102 bzw. BGG §12a (6) zum Teil noch nicht gegeben:

  • PDF-Dokumente:
    Nicht alle zum Download bereitgestellten PDF-Dokumente sind barrierefrei.

Von der Umsetzung von Bedienelementen für die Kontrastauswahl und Textvergrößerung wurde abgesehen, da moderne Browser diese Funktionalität teilweise standardmäßig besitzen. Ein kompletter Verzicht auf Grafiken mit Text hätte angesichts der komplexen und zum Teil rechtlichen und technischen Zusammenhänge die Inhalte schwerer zugänglich gemacht. Eine Überarbeitung sämtlicher PDF-Dokumente zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der neuen Website hätte aufgrund der Vielzahl an Dokumenten eine unverhältnismäßige Belastung bedeutet und die verfügbaren Ressourcen überstiegen. Bei der Erstellung neuer PDF-Dokumente haben wir uns zum Ziel gesetzt, diese gemäß PDF/UA-Standard (DIN ISO 14289) zur Verfügung zu stellen. Wir sind bemüht, auch ältere PDF-Dokumente schrittweise barrierefrei bereitzustellen. Bei manchen bestehenden Support- oder vertragsrelevanten PDF-Dokumenten ist eine barrierefreie Aufbereitung nachträglich nicht möglich.

Bei den Inhalten auf unserer Website handelt es sich um sehr spezielle Themen zu Verwaltungsdigitalisierung und zum Schutz von digitalen Daten, Infrastrukturen sowie der digitalen Kommunikation, die sich in erster Linie an hoheitliche Kunden, Kunden aus der geheimschutzbetreuten Industrie sowie ein Fachpublikum mit beruflichem Schwerpunkt in diesem Bereich richten. 

Falls Sie einen bestimmten Inhalt aus den oben genannten Bereichen benötigen, der noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail an info@xecuro. Geben Sie bitte an, in welcher Form Sie den Inhalt benötigen und an welche E-Mail-Adresse wir Ihnen den Inhalt senden dürfen.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 27.04.2023 erstellt und am 27. Juni 2025 aktualisiert. Die Einschätzung basiert auf der im Februar 2023 durchgeführten Selbstbewertung.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf der Website der Xecuro aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür die Kontaktangaben auf unserer Kontaktseite.

Sie können uns auch per Post oder E-Mail kontaktieren:

Xecuro GmbH
Oranienstraße 91
10969 Berlin
E-Mail: info@xecuro.de

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle nach dem BGG zu wenden. Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle nach dem BGG finden Sie Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527 2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de